Neues Urheberrecht: Was Verbraucher seit dem 1. Januar beim Filmdownload im Internet beachten sollten
Immer mehr deutsche Haushalte verfügen über die technischen Möglichkeiten, Filme im Internet schnell herunter zu laden. Leider nutzen die User dafür nicht nur legale, sondern auch illegale Downloadangebote, was jährlich zu enormen Verlusten in der Filmindustrie führt. So hat eine unabhängige Studie der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Hamburg ergeben, dass der deutschen Filmindustrie durch illegales Filesharing rund 193 Millionen Euro pro Jahr verloren gehen. Aber auch die Angebotsvielfalt ist durch die Nutzung so genannter Tauschbörsen oder auch „One-Klick-Hoster“ stark gefährdet, wie Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, Initiatorin der Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS“ ausführt: „Illegales Kopieren und Downloaden von Filmen schadet unserer Gesellschaft nicht nur finanziell, sondern auch kulturell. So können beispielsweise kleinere, gewagte Filmprojekte nicht mehr umgesetzt werden, wenn die Kostendeckung nicht sichergestellt ist. Daher begrüßen wir das neue Urheberrecht und die darin enthaltenen, schärferen Bestimmungen zur Nutzung von Tauschbörsen“, so Oesterlin weiter.
Die Regelungen zur Nutzung solcher Internetseiten sind auch für Jugendliche relevant. Wie aus der JIM-Studie 2007 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest hervorgeht, sind 95 Prozent der Haushalte, in denen 12- bis 19-Jährige aufwachsen, ans Internet angeschlossen. Für die meisten Teenager ist heute selbstverständlich, über den heimischen Computer online zu gehen. Tauschbörsen sowie Sharehoster-Portalseiten mit ihrem kostenlosen Angebot an Filmen, Musik und Entertainmentsoftware üben eine starke Anziehungskraft auf sie aus. Daher ist es umso wichtiger, Internetuser über das neue Urheberrecht, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, aufzuklären.
Nachfolgend erläutern die Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS“ und die GVU noch einmal allgemein verständlich die wichtigste Neuregelung des neuen Urheberrechts, die das Internet betrifft.
Bislang hieß es im Gesetz, dass der Download aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Vorlage“ selbst auch illegal ist. Allerdings bestand bei vielen Menschen Verwirrung darüber, was denn eigentlich unter so einer illegalen Quelle zu verstehen sei. Nachvollziehen konnten die meisten, dass eine Raubkopie eine illegale Quelle darstellt. Unverständnis entstand jedoch, wenn ein Nutzer davon ausging, dass ein anderer Nutzer seine legal erworbene Film-DVD digitalisiert und diese Kopie dann ins Netz gestellt hat. Schließlich sei dies eine rechtmäßige Privatkopie und somit erlaubt, so die gängige Annahme. In diesem Punkt schafft das neue Urheberrecht Klarheit: Das Verbot ist nun ausdrücklich auf solche Kopien ausgedehnt worden, die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet zum Download bereit stehen. Darunter fallen auch die so genannten Privatkopien. Privatpersonen haben jedoch keine Erlaubnis von den Filmstudios, deren Filme in der Öffentlichkeit vorzuführen oder sie im Internet anzubieten.
Nachfolgend einige Tipps, woran man illegale Angebote im Internet erkennen kann:
- Aktuelle Kinofilme können grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen. So lange ein neu erschienener Film im Kino läuft, wird er nirgendwo sonst von den Rechteinhabern angeboten.
- Wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder Verleih ist, kann eine kostenlose Kopie im Internet nur rechtswidrig sein.
- Privatpersonen können keine Filme von den Filmstudios legal im Internet anbieten. Sie haben keine Erlaubnis dazu.
- Seriöse Anbieter haben immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite. Fehlt es, sollte das Downloadangebot nicht genutzt werden.
- Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der Beschreibung Begriffe wie „Pirat“, „Warez“ oder „Esel“ führen, ist äußerste Vorsicht geboten. In der Regel handelt es sich um Angebote, die sich auf Raubkopien spezialisiert haben.
bearbeitet von Patrick Fiekers • Permalink • Kommentare (0) • Kommentar schreiben »


