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BeamDVD nimmt Stellung zur GEMA Pressemitteilung

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BeamDVD nimmt Stellung zur GEMA Pressemitteilung

Die Geschäftsführung der BeamDVD GmbH ist heute gegen 16:00 durch einen Journalisten auf eine aktuelle Pressemitteilung der GEMA aufmerksam gemacht worden.  Der BeamDVD GmbH ist es wichtig zu den getätigten Behauptungen Stellung zu beziehen und falsche Vorwürfe zurückzuweisen.

Die BeamDVD GmbH hält sich an Urheberrecht und Vermietrecht
In der GEMA Pressemitteilung wird unter anderem behauptet, Nutzer könnten sich „Filmtitel auf der Internetseite www.beamdvd.de aussuchen und über die Internetverbindung ansehen oder herunterladen“. Ebenso wird behauptet, ein Kunde könnte einen „Film auf seinen Abruf hin über das Internet binnen weniger Sekunden als Datei auf seinen Rechner übertragen und wiedergeben“

Beide Behauptungen sind falsch und entsprechen nicht den Tatsachen. Ein „herunterladen“ der DVDs oder eine „Übertragung als Datei“ ist von uns weder vorgesehen, noch notwendig, noch technisch möglich.

Kunden der Videothek BeamDVD leihen DVDs mit Vermietrecht in körperlicher Form. Zudem bietet die BeamDVD GmbH einen DVD-Player optional zur Miete an, sowie den Service DVDs auf Kundenwunsch in den gleichzeitig gemieteten DVD-Player einzulegen. „Mit unserer innovativen Technologie ist es möglich, dass dieser Player in unseren Geschäftsräumen aufgestellt werden kann, und per Fernverbindung an das Anzeigegerät des Kunden angeschlossen werden kann. Dabei verhält sich die Verbindung zwischen DVD-Player und Anzeigegerät exakt so, als wäre dieser beim Kunden lokal aufgebaut“ erklärt Geschäftsführer Christian Garcia Diaz

Weder aus dem Urheber- noch aus dem Vermietrecht kann hergeleitet werden, dass eine Person nicht berechtigt ist, auf eine rechtmäßig gemietete DVD im Rahmen des privaten Gebrauchs über ein angemietetes Laufwerk per Fernverbindung zuzugreifen.

Die BeamDVD GmbH ist und bleibt zahlender GEMA Kunde
Seit über einem Jahr zahlt die BeamDVD GmbH, wie jede andere Videothek, monatlich Gebühren an die GEMA, mit der die auf den Vermiet-DVDs enthaltenen Musikstücke abgegolten werden sollen.
Nach unserer Rechtsauffassung  handelt es sich bei beamdvd.de  nicht um ein Video on Demand Angebot, da unsere Kunden zum einen frei über die DVDs verfügen können und zum  anderen kein herunterladen oder streamen stattfindet.  Die Tatsache, dass ein Filmtitel nicht gemietet werden kann, wenn alle DVDs des Titels vergriffen sein sollten bestärkt diese Position ebenso.

„Dass wir mit Vertragsabschluss GEMA-Partner werden und das Logo der GEMA auf unserer Homepage verwenden durften, wurde mir vom Vertriebspartner der GEMA bei Vertragsabschluss bestätigt. Wir haben aber zur Kenntnis genommen, dass dies nicht mehr dem aktuellen Wunsch der GEMA entspricht und werden unsere Webseite in einer angemessenen Frist anpassen.“ bemerkt Herr Garcia Diaz gelassen. Eine angeblich erwirkte einstweilige Verfügung ist noch nicht zugestellt worden.

Pressemeldung der GEMA

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