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Deutsche Filmakademie fordert Filmförderabgabe aller Filmnutzer

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Deutsche Filmakademie fordert Filmförderabgabe aller Filmnutzer

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie haben – nach eingehender Diskussion der inhaltlichen, ästhetischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Grenzen der deutschen Kinofilmkultur – das nicht angemessene Engagement der großflächigen Filmverwerter und–vertreiber als so wesentlich erkannt, dass sie folgende Resolution für zwingend nötigerachteten:Seit über 20 Jahren beteiligen sich und unterstützen/fördern die öffentlich-rechtlichenSender auf verschiedene und häufig kontrovers diskutierte Weise den deutschen Kinofilm. Seit der Gründung in den 80er Jahren sind sogar die meisten sogenannten privaten Sendergruppen diesem System beigetreten. Nun werden seit einigen Jahren ganz neue und vielfach noch nicht voll und ganz funktionierende Verwertungsformen diskutiert und teilweise auch schon kräftig genutzt. Dass diese Nutzung derzeit noch überwiegend durch „Piraten“ erfolgt, zeigt aber umso deutlicher die Notwendigkeit einer neuen Initiative. Die Deutsche Filmakademie fordert alle Vertreter der deutschen Medienpolitik auf Landes- wie auch auf Bundesebene auf, sowohl im FFG wie auch in den Rundfunkstaatsverträgen und allen anderen Lizenzierungs- und Genehmigungsverfahren eine auf den Gesamtumsatz bezogene 3 % Filmabgabe als Pflichtabgabe für dendeutschen Kinofilm einzuführen. Diese Abgabe sollte durch eine Art Verwertungsgesellschaft erhoben und dann den verschiedenen Institutionen wie z.B. der FFA zur Unterstützung der deutschen Kinokulturzugeführt werden.

Wir, die Initiatoren und Künstler des sogenannten Contents, der erst die vielen Kabel, Sender und Plattformen möglich macht, sind in Deutschland immer weiter von den dringend notwendigen – in anderen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich längst üblichen – Finanzierungsmöglichkeiten entfernt. Und wenn die großen Telekommunikationskonzerne in einer Unmenge von Tageszeitungsanzeigen für schnellen Internetzugang mit der „äußerst günstigen“ Möglichkeit der Spielfilmbeschaffung werben, dann sehen wir wie unsere Rechte verstanden werden: kostenloses Vergnügen, deren Urheber man mit Missachtung strafen darf.

Quelle: limeLight PR

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