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Einmalige Urheberrechtsabgabe sinnvoller als nerviger Digital-TV-Kopierschutz

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Einmalige Urheberrechtsabgabe sinnvoller als nerviger Digital-TV-Kopierschutz

Die bisherige, restriktive Receiverpolitik stellt nach Ansicht des Herstellers MASCOM eine massive Umsatzbremse für Pay-TV-Anbieter wie Premiere, Unity Media oder Kabel Deutschland dar. Bisher bestehen die Programmanbieter aufgrund der Vorgaben der Rechteinhaber (“Hollywood-Studios”) auf den Einsatz spezieller, zertifizierter Digitalreceiver mit eingebautem Kopierschutz. In den Haushalten stehen jedoch Millionen von freien Digitalreceivern, die über die international standardisierte Universalschnittstelle Common Interface verfügen und in sekundenschnelle mit einem kleinen CI-Modul für den legalen Pay-TV-Empfang nachgerüstet werden könnten. Würde Premiere & Co. diesen Aboweg fördern, könnten die anvisierten 10 Millionen Abonnenten in kürzester Zeit erreicht werden.

Zuschauer lehnen Kopiersperren ab
“Die Zuschauer wären sogar bereit gegen eine einmalige Urheberrechtsabgabe oder einen geringen monatlichen Aufschlag so ein uneingeschränktes Abo zu erwerben”, so MASCOM-Geschäftsführer Heinz Gruber. Premiere & Co könnten dann mit diesen Mehreinnahmen mit den Hollywood-Studios neue Verträge ohne Kopierschutz-Klauseln verhandeln. Hätten die Pay-TV-Betreiber die Filme bereits mit allen Rechten erworben, gäbe es das Problem gar nicht. “Die Erfahrungen mit den Musikdownloads haben gezeigt, dass ohne Kopierschutz-/DRM-Maßnahmen weitaus mehr Konsumenten bereit sind, Content zu kaufen.

Kopierschutz wird erst im Receiver erzeugt
Die Kopierschutzforderungen der Inhalte- und Pay-TV-Anbieter sind zudem bereits jetzt völlig wirkungslos, da das digitale Sendesignal gemäß aktueller DVB-Norm gar nicht kopierge-schützt ausgestrahlt werden kann. Der Kopierschutz wird immer erst im offiziellen Digitalre-ceiver im Wohnzimmer erzeugt. Es wird immer freie Receiver am Markt geben, die das Kopierschutzsignal einfach ignorieren.

Jugendschutz auch mit CI-Modulen gewährleistet
Für die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes sind keine zertifizierten Receiver nötig. Die AlphaCrypt CI-Module von MASCOM gewährleisten beispielsweise bei ArenaSat einen von den Landesmedienanstalten akzeptierten Jugendschutz. Je nach einges-teckter Karte ist es bei diesen Modulen sogar möglich zwischen verschiedenen Jugendschutzanforderungen zu unterscheiden (z. B. Deutschland/Österreich).

Zusätzliches “Broadcast Flag” bei geplanter CI-Norm CI+ geplant
Der Kopierschutz wurde in der von einigen Marktteilnehmern auf den Weg gebrachte geplan-te Norm CI+ in der aktuellsten Spezifikation nun nochmals erweitert. Mit diesen technischen Vorkehrungen wollen künftig die Programmveranstalter den Konsumenten vorschreiben, ob und falls ja wie lange bestimmte Sendungen auf der privaten Festplatte gespeichert werden dürfen. Ganz neu ist nun der Zusatz, dass Receiver und Digitalfernseher mit CI+ Schnittstelle den Einsatz herkömmlicher, Millionenfach verkaufter CI-Module einfach blockieren können. Wenn der TV-Sender dieses “host shunning” Broadcast-Flag ausstrahlt, soll das Empfangs-gerät bisherige CI-Module Version 1.0 ignorieren.
“Die deutschen Zuschauer lassen sich nicht für dumm verkaufen. Die Bevölkerung will auch in der Zukunft Sendungen frei aufzeichnen können”, so Heinz Gruber. “Dieser Kopierschutz-wahn wird dem Erfolg des digitalen Fernsehens massiv schaden und muss endlich – wie bei der Musikindustrie – ein Ende haben”.

Quelle: www.mascom.de

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Ein Kommentar fuer “Einmalige Urheberrechtsabgabe sinnvoller als nerviger Digital-TV-Kopierschutz”

  1. CIplus zu dem Thema:

    Wenn CI+ einmal eingeführt und „scharf geschaltet“ ist, erlaubt es den Sendeanstalten, die Nutzung von DVB-Rekordern (also Festplatten- und DVD-Rekordern), die CI+-kompatibel sind, zu beeinflussen. Dabei können sie für jede einzelne Sendung …
    … die Aufnahme gänzlich unterbinden
    … Timeshift gänzlich unterbinden
    … die Wiedergabe von TV-Aufnahmen zeitlich begrenzen
    … das Vorspulen (z.B. bei Werbung) gänzlich unterbinden.

    Darüber hinaus sind TV-Aufnahmen an das jeweilige Gerät gebunden und können nicht von anderen Geräten wieder gegeben werden (Kopierschutz).

    Die CI+-Technologie beinhaltet noch eine Reihe weiterer Einschränkungen gegenüber dem heutigen CI-Standard:
    - Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als eine Sendung auf einmal zu entschlüsseln (CAM-Sharing ). Twintuner-Lösungen sind damit weitgehend nutzlos.
    - Es wird nicht mehr möglich sein, zwei Pay-TV-Angebote zu entschlüsseln, die unterschiedliche Verschlüsselungen anwenden (Twin- oder Multi-CAM), z.B. Arena und Sky oder ORF, SF und Premiere Austria. Damit wird der Endkunden weitestgehend an einen Broadcaster gebunden.
    - Das „CI+-Konsortium“ kann schließlich Geräte, die CI+-kompatibel sind, beim Kunden vor Ort außer Betrieb setzen.

    Nicht verhehlen sollte man allerdings auch, dass diese Einschränkungen vor allem DBV-Rekorder betreffen. Reine Empfänger (ohne Aufnahmefunktion), egal in Fernseher eingebaut oder Settopboxen, sind von den meisten der o.g. Restriktionen nicht berührt.

    Fazit: mit CI+ werden aus Sicht des Konsumenten massive Einschränkungen eingeführt, die in keinster Weise eine Verbesserung gegenüber CI 1.0 darstellen.

    Was bedeutet CI+ in der Praxis?
    In den offiziellen Verlautbarungen von Rechteinhabern, Broadcaster und Geräteherstellern wird immer wieder behauptet, für den Empfang von Sendungen von CI+-„Standard“ brauchen man neue, CI+-kompatible Empfänger. Kunden, die Geräte mit einem Standard-CI-Schacht (CI 1.0) haben, befürchten daher, dass sie zukünftig kein verschlüsseltes Fernsehen mehr empfangen können.

    Dies ist nicht korrekt und kein Grund, jetzt auf ein Gerät mit CI+ zu wechseln: zum einen besteht begründete Hoffnung, dass Geräte mit einem Standard-CI-Schacht (CI 1.0) auch dann noch verschlüsseltes Fernsehen empfangen können, wenn die Sendeanstalten und/oder Broadcaster CI+ „scharf geschaltet“ haben (s.u.), zum anderen ist noch gar nicht klar, ob sich CI+ durchsetzen wird (s.u.)

    CI+ erlaubt es lediglich, zusätzlichen Dateninformationen mit zu senden: diese host shunning flag sind „Anweisungen“ bezüglich der Aufnehm-, Timeshift- und Spulbarkeit (s.o.) Aufgrund der Abwärtskompatibilität mit CI 1.0 sind diese Informationen völlig getrennt von der Verschlüsselung. Die Sendung an sich sowie die Verschlüsselung werden durch CI+ nicht geändert. CI-Schächte und CA-Module (CAMs) nach dem CI-1.0-Standard ignorieren diese Daten einfach.

    Solange ein Empfangsgerät ein CI nach dem 1.0-Standard hat, kann die Entschlüsselung nicht verhindert werden. Nur wenn ein CAM des 1.0-Standards in ein Common Interface (CI) nach dem CI+-Standard eingesteckt ist und ein Sender mit scharf geschaltetem CI+ empfängt, verhindert das CI die Entschlüsselung.

    Die immer wiederholte Auskunft, Kunden bräuchten einen neuen, CI+-kompatiblen Empfänger, um Sendungen mit CI+-Daten (z.B. Astra HD+) empfangen zu können, ist daher nicht korrekt und dient wohl vor allem dazu, die Verbreitung von CI+-Empfängern zu erreichen: Denn nur bei einer hohen Verbreitung von CI+-Empfängern könnten die Rechtsinhaber und Broadcaster die Nutzung von TV-Aufnahmen wirksam reglementieren und machen die Hersteller von CI+-Geräten ein prächtiges Geschäft und gewinnen Marktanteile hinzu.

    Es gibt allerdings ein „Restrisiko“: es gibt zwei, wenn auch relativ unwahrscheinliche Möglichkeiten, den Empfang von CI+Sendungen auf CI-1.0-Geräten zu verhindern:

    1. Die Broadcaster (Sky, Astra, KDG, …) könnten auf eine Verschlüsselung wechseln, für die es keine CAMs nach dem 1.0-Standard gibt. Im Fall des ganz neuen Angebots von Astra HD+ gibt es Gerüchte, dass hier eine solche Verschlüsselung zur Anwendung kommen soll (s.o.) Bei Broadcastern mit einem bestehenden Kundenstamm ist dies jedoch aus Kostengründen unrealistisch, weil sie dann nicht nur sämtliche Smartcards, sondern auch alle Geräte mit CIs nach dem 1.0-Standard (diese wurden früher akzeptiert) austauschen müssten. Zu kommt, dass Hersteller von CAM-Module (v.a. aus dem Graumarkt) dies unterlaufen würden, indem sie ebensolche CAMs verkaufen.

    2. Die Broadcaster könnten Smartcards ausgeben, die nur in CAMs des CI+-„Standard“ funktionierten. Wie der Versuch von Premiere (Sky), Videoguard/NSD einzuführen, zeigt, ist das sehr schwer: Premiere/Sky muss weiterhin Nagravision-Smartcards anbieten, wenn der Kunde eine Seriennummer eines existierendes Gerät mit einem CI des Standard 1.0, z.B. die einer D-Box, vorweisen kann.

    Das heißt: aus heutige Sicht sollte man vor allem Käufern von DVB-Rekordern raten, abzuwarten und noch keine Geräte, die dem CI+-Standard entsprechen, zu kaufen.

    Konsumenten, die Pay-TV von Broadcastern empfangen möchten, die den Standard CI 1.0 nicht unterstützen (z.B. Sky, KDG, Kabel BW), müssen dabei einige Vorkehrungen treffen (Seriennummer eines zertifizierten Empfängers mit einer CAM-fähigen Smartcard vorweisen können, im Fall von KDG: korrekte Firmware-Version für das CAM, u.ä.)

    Sollte sich herausstellen, dass Astra bei ihrem neuen Angebot HD+ tatsächlich eine Verschlüsselung anwendet, für die es keine CAMs des Standard 1.0 gibt, müssen sich Kunden, die Astra HD+ empfangen wollen, wohl neue Empfänger kaufen. Allerdings stellt sich die Frage, wie viele Kunden sich tatsächlich für HD+ interessieren, nur um die zwei Sender VOX und RTL in voller HD-Auflösung empfangen zu können, wenn sie dafür einen neuen Receiver/Rekorder kaufen müssen, für die anderen Sender weiterhin einen CI-1.0-Empfänger brauchen und dann auch noch Abo-Gebühren entrichten müssen.

    Wird CI+ kommen?
    CI+ wird massiv von Rechteinhaber (Filmstudio), Broadcaster (z.B. Kabel Deutschland) und Sendeanstalten (z.B. RTL) gepusht und viele Hersteller haben verkündet, CI+-kompatible Geräte zu bringen. Warum?

    Die Interessenslage der Rechteinhaber: Da bei DVB-Recordern mit CI+ die TV-Sendung neu verschlüsselt wird und nur noch auf diesem Gerät abspielbar ist, erhoffen sich die Rechtsinhaber einen besseren Kopierschutz und eine wesentlich geringe digitale Verbreitung (ohne jeden Qualitätsverlust) über das Internet, Raubkopien etc. und damit geringe Umsatzeinbußen. Angesichts der Tatsache, dass bis heute alle Kopierschutzbemühungen der Musik- und Filmindustrie relativ schnell unterlaufen wurden, sind bezüglich der Wirksamkeit dieser Maßnahme Zweifel angebracht.

    Die Interessenslage der Broadcaster und Sendeanstalten: Mit einem besseren Kopierschutz und der Möglichkeit, TV-Aufnahmen von z.B. ganz neuen Filmen erst einmal völlig zu unterbinden, verschaffen sich die Broadcaster und Sendeanstalten eine bessere Verhandlungsposition beim Einkauf von Film- und Fernsehrechten. Mit der Möglichkeit, das Vorspulen von Werbung zu unterbinden, erhoffen sich die Free-To-Air-Sendeanstalten zusätzliche Werbeeinnahmen, weil dann CI+-Rekorder bei den Einschaltquoten berücksichtigt werden könnten.

    Die Interessenslage der Hersteller:
    Hersteller von Fernsehgeräten und Settop-Boxen, vor allem solche mit DVB-C-Empfängern (Empfänger für digitales Kabel), die ihre Systeme nicht kostenträchtig und unter funktionalen Einschränkungen bei Broadcastern wie Sky, Kabel Deutschland, etc. lizensieren lassen, könnten solche Geräte bislang nur in geringeren Stückzahlen absetzen. Grund: Die Broadcaster verweigern den Abschluss eines Pay-TV-Abonnements, wenn ein Endkunden bei Abschluss des Abos keine Seriennummer eines lizensierten Geräts angeben kann.

    Nachdem viele Provider ihre Unterstützung von CI+ erklärt haben, ist CI+ eine Möglichkeit von v.a. Fernsehherstellern, auch Geräte mit DVB-C-Empfänger anbieten zu können.

    Darüber mögen größere Hersteller in CI+ (sowie Kudelski/Nagravision/SmartDTV, der Lizenzgeber von CI+) die Chance für höhere Marktanteile erkennen, in dem sie aggressiv CI+ als Innovation vermarkten, damit die Endkunden verunsichern, die aus Sorgte vor zukünftigen Inkompatibilitäten Geräte mit CI+ den Vorzug geben.

    Fazit: Alle Beteiligten in der Branche (bis auf kleinere Hersteller von DVB-Rekodern) haben ein massives Interesse an der Einführung von CI+.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass CI+ kommt, hängt daher hauptsächlich vom Informationsstand und der Akzeptanz des Konsumenten (s.o.) und von einer möglichen Intervention der Wettbewerbs-, Verbraucher- und Landesmedienbehörden ab.

    1 mit CAM-Sharing ist hier nicht die (illegale) Entschlüsselung mittels über das Internet zur Verfügung gestellten Verschlüsselungsmodulen gemeint.
    2 z.B., wenn festgestellt wird, das ein Gerät den Kopierschutz kompromittiert
    3 CI+-Schächte funktionieren erst einmal auch mit CI-1.0-CAMs (s.u.)
    4 die einer „Freak-Niesche“ bekannten Umgehungsmöglichkeiten, die in aller Regel zu einem Verstoß gegen die AGBs und der Verweigerung jeglichen Kundendienstes des Broadcasters führen, sind für das Gros der Konsumenten zu kompliziert
    5 alle Gründungsmitglieder des CI+-Konsortiums, Panasonic, Philips, Samsung und Sony, sind Hersteller von Fernsehgeräten, nicht aber von DVB-Rekordern

    Montag, 27 Juli 2009 @ 10:01pm

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