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Raubkopierer sind Verbrecher – Verstecken zwecklos!

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Raubkopierer sind Verbrecher – Verstecken zwecklos!

Berlin, Potsdamer Platz, 11:30 Uhr. Als Bäume getarnte Menschen ziehen die Blicke von vorbeigehenden Passanten auf sich. Schnell wird deutlich: Hier stimmt etwas nicht. Klarheit schafft der auf den Baum-Kostümen gut sichtbare Schriftzug „Raubkopierer können sich nicht verstecken – auch nicht im Internet“. Mit dieser symbolischen Aktion stellt die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ der deutschen Filmwirtschaft klar: Egal, wie gut man versucht, sich zu tarnen – wer Raubkopien erstellt, verbreitet oder im Internet downloadet, muss damit rechnen, erwischt zu werden. Denn jeder Raubkopierer hinterlässt Spuren, über die er individuell identifizierbar ist – und das auch im vermeintlich anonymen Internet. 

Alljährlich entstehen der Filmwirtschaft allein in Deutschland mehrere hundert Mio. Euro Schaden durch das illegale Kopieren und Verbreiten von Filmen. Rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben dort ihren Ausgangspunkt. So ergab die von der Zukunft Kino Marketing GmbH aktuell bei der Firma P4M in Auftrag gegebene „Available for Download (AfD)“-Studie für das erste Halbjahr 2008, dass mehr als die Hälfte (52 %) aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestarteten Filme illegal im Internet verfügbar waren (Jan. bis Dez. 2007: 54 %). Im Schnitt tauchten die Raubkopien im ersten Halbjahr 2008 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf – eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der AfD-Studie für das Jahr 2007. Damals waren die von Januar bis Dezember 2007 gestarteten Filme bereits 1,3 Tage vor Kinostart illegal online verfügbar. Laut den aktuellen Halbjahrszahlen wiesen von den ersten Releases im Jahr 2008 63 % eine gute Bild- und 24 % eine gute Tonqualität auf.
Diese Zahlen sind Grund genug, weiterhin intensiv mit Aufklärung, technischen Verfahren und Aktionen wie der „Raubkopierer können sich nicht verstecken“-Promotion auf die massenhafte illegale Verbreitung von Filmkopien aufmerksam zu machen. „Mit unserer Promotion weisen wir darauf hin, dass die Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten verfügen, Raubkopierern on- und offline auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden, beispielweise über ihre individuelle IP-Nummer identifizierbar“, sagt Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, die die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ ins Leben gerufen hat.  

Ermittlungsarbeit: Gezieltes Vorgehen gegen die Erstverbreiter von Raubkopien
Bei der Raubkopierer-Suche im Internet setzt die Filmwirtschaft auf immer differenziertere und verbesserte Techniken, wie z.B. automatisierte Suchprogramme. Mithilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen, in welchem Kino die illegale Aufnahme angefertigt wurde. Unterstützt wird die Filmwirtschaft bei der Raubkopierer-Suche durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Ihr Fokus liegt insbesondere auf der strafrechtlichen Verfolgung von Personen und Personengruppen, die jeweils die erste illegale Kopie eines Film-Originals erstellen und in Umlauf bringen. Mit ihrem illegalen Handeln legen diese so genannten Release-Gruppen-Mitglieder, First Seeder oder auch Portalseiten- und Trackerbetreiber den Grundstein für eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien im Internet und im Offline-Bereich. Im Jahr 2007 leitete die GVU mit diesem zielgerichteten Vorgehen mehr als 1.900 qualifizierte Verfahren ein. Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Verfahren war mit 2.253 so hoch wie nie zuvor – darunter 380 Zivilverfahren.
Trotz der Konzentration auf Erstverbreiter – auch Personen, die aus eindeutig illegalen Quellen downloaden, sind vor Strafen nicht gefeit: So erwischte es vor kurzem einen Mann aus Düsseldorf. Allein für das Herunterladen von mindestens 27 Filmtiteln aus Filesharing-Netzen wurde er zu einer Gesamtgeldstrafe von 900 Euro verurteilt – mit entsprechendem Eintrag ins Vorstrafenregister. Die zweigeteilte Strategie der GVU setzt sich aus einem rechtlichen Vorgehen gegen die Spitze der Verbreitungspyramide und der Entwicklung und Förderung von technischen Maßnahmen und Lösungen gegen die Massenverbreitung zusammen.

Änderung der rechtlichen Situation – Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Rechtlich hat es mit dem am 1. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Änderung gegeben, die die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen die Produktpiraterie verbessern soll. Es sieht u.a. vor, dass Rechteinhaber im Falle bestimmter Rechtsverletzungen ohne den bisher notwendigen Schritt einer Strafanzeige bei einem Richter einen Beschluss erwirken können, der Internetprovider zur Auskunft über den Namen des Anschlussinhabers verpflichtet. Auf diese Weise soll ein zivilrechtliches Vorgehen für Rechteinhaber erleichtert werden. „Diese Neuregelung unterstreicht das berechtigte Schutzinteresse der Rechteinhaber. Wie sich dieses Gesetz in der Praxis auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. Es gibt viele Unklarheiten für die Rechteinhaber“, so  Jan Oesterlin.
Provider stärker einbinden – Der „Deutsche Weg“
Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine Kooperation mit Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den Providern zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Im Fall von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des „Deutschen Wegs“ bei der Providerkooperation, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten sind, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Als eine weitere Besonderheit soll in diesem Verfahren eben keine Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber stattfinden. Auch werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die Spezifika von so genannten „Triple Play“-Angeboten, bei denen Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, berücksichtigt. Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU dazu: „Mit diesem ‘Deutschen Weg’ wählen wir einen anderen Ansatz als Frankreich oder Großbritannien: Wir hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen „von oben“ ergibt. Denn der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir, weiter auf der politischen Agenda bleiben.“    

Ersten Untersuchungen zufolge übt eine solche Vorgehensweise insbesondere auf Jugendliche eine abschreckende Wirkung aus. So zeigt eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen – die nach Einschätzung der GVU mit diesem Verfahren ohnehin nicht erreichbar wären – sollen und werden hingegen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehören etwa konspirativ agierende Release-Gruppen-Mitglieder oder auch First Seeder – die Ersteinsteller von Raubkopien in so genannte Tauschbörsen.

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